Abū Saʿīd Al-Ḫudriyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, auszugsweise in einem Ḥadīṯ sagte: „Wenn jemand von euch hinter einem Gegenstand das rituelle Gebet verrichtet, das ihn vor den Menschen abschirmt …“
Das rituelle Gebet hat zahlreiche Sunan, von denen folgende erwähnt werden:
2.6.1. Die Sutrah und die dazugehörigen Sunan
a) Es ist Sunnah, sich eine Sutrah zu nehmen.
Die Sutrah (dt. Abschirmung des Gebetsplatzes) ist sowohl für den Imām als auch für jemanden, der allein betet, Sunnah. Wer jedoch im rituellen Gebet dem Imām folgt, benötigt keine Sutrah, denn die Sutrah des Imām ist auch dessen Sutrah.
(Al-Buḫāriyy, Nr. 509; Muslim, Nr. 505)
Es existieren viele Aḥādīṯ, die davon berichten, dass die Sutrah der Sunnah entspricht. Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, benutzte verschiedene Formen einer Sutrah, wie z. B. ein Bett, eine Wand, einen Baumstamm, ein Stück Holz, einen Speer, eine Ziege, ein Reitkamel, usw.
Unabhängig davon, ob jemand befürchtet, dass jemand vor ihm vorbeigehen könnte oder auch nicht, ist die Sutrah sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten, auf Reisen und am Wohnsitz erlaubt. Das liegt daran, dass die Aḥādīṯ nicht zwischen städtischen und ländlichen Gebieten unterscheiden, und weil der Prophet sowohl auf Reisen als auch am Wohnsitz eine Sutrah nahm, wie im Ḥadīṯ von Abū Ğuḥayfah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet wurde.
(Al-Buḫāriyy, Nr. 501; Muslim, Nr. 503).
b) Es ist Sunnah, der Sutrah nahe zu sein.
Der Abstand zwischen der Niederwerfungsstelle und der Sutrah sollte so bemessen werden, dass eine Ziege durchgehen kann.
Sahl Bin Saʿd As-Sāʿidiyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet:
„Der Abstand zwischen dem Gebetsplatz des Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, und der Wand (d. h. Sutrah) war so bemessen, dass eine Ziege durchgehen konnte.“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 496; Muslim, Nr. 508).
Mit dem Gebetsplatz ist die Niederwerfungsstelle gemeint. Imām Aḥmad und Abū Dāwūd erwähnten, dass der Abstand zwischen dem Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, und der Sutrah drei Ellen betragen hatte. (Aḥmad, Nr. 6231; Abū Dāwūd, Nr. 2024). Al-Albāniyy befand den Ḥadīṯ für authentisch. (Ṣaḥīḥū Abī Dawūd, 6/263). Die eigentliche Überlieferung ist in Al-Buḫāriyy (Nr. 506) zu finden, wobei man beachten sollte, dass dieser Abstand dann galt, wenn er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, stand.
c) Es ist Sunnah, jene daran zu hindern, die vor dem Betenden vorbeigehen möchte.
Abū Saʿīd Al-Ḫudriyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wenn jemand von euch hinter einem Gegenstand das rituelle Gebet verrichtet, das ihn vor den Menschen abschirmt, und jemand versucht, vor ihm vorbeizugehen, soll er ihn zurückdrängen, und wer er sich weigert, soll der Betende Gewalt anwenden, denn er ist nichts weiter als ein Teufel.“
(Muslim, Nr. 505).
Wenn es sich jedoch dabei um eine Frau, einen schwarzen Hund oder einen Esel handelt, muss dies gemäß der richtigen Ansicht verhindert werden, da dies gemäß einem Ḥadīṯ (s. Muslim, Nr. 510) von Abū Ḏarr, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, das Gebet ungültig machen würde, wohingegen andere Lebewesen das rituelle Gebet nicht in dieser Weise verletzen. Hierbei handelt es sich um die von unserem Scheich Muḥammad Bin Al-ʿUṯaymīn, Allāh erbarme Sich seiner, bevorzugte Ansicht.
d) Es ist Sunnah, den Siwāk vor jedem Gebet zu benutzen.
Dies ist die dritte Situation, in der die Nutzung des Siwāk empfohlen wird.
Der folgende Ḥadīṯ bestätigt dies:
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wenn es nicht daran gelegen hätte, dass ich meine Ummah oder die Menschen überlaste, hätte ich ihnen befohlen, den Siwāk vor jedem rituellen Gebet zu benutzen.“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 887).
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